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Reiserücktritt

 

Wann kann ich zurücktreten?


Der Urlaub ist beim Arbeitgeber eingereicht, die Reise ist gebucht und alle Vorbereitungen sind getroffen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Reise nicht antreten können.

 

Gründe für einen Reiserücktritt

Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Reisende vor Reisebeginn das Recht, ohne Angabe von Gründen von der Reise nach § 651i BGB zurückzutreten. Der Reiseveranstalter hat somit keinen Anspruch auf den Reisepreis und die evtl. getätigte Anzahlung der Reise. Andererseits hat er aber ein Recht, gegenüber dem Reisenden eine Entschädigung zu verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum der Absage bis zum Reiseantritt.

Reiserücktrittsversicherung:

  • Es ist ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Kosten im Falle eines Reiserücktritts übernimmt
  • Diese Versicherung bezahlt die Entschädigungskosten bei Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson, Tod eines Familienangehörigen, unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Schaden am Eigentum aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub) sowie einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

 

In den folgenden Fällen muss Ihnen vom Reiseveranstalter unter folgenden Bedingungen ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt werden:

  • Änderungs- und Mängelankündigungen: Liegt ein erheblicher Reisemangel vor, haben Sie das Recht, von der Reise zurückzutreten, wenn Ihnen der Veranstalter trotz Aufforderung weder einen akzeptablen Vorschlag noch ein Ersatzangebot machen kann. Sie besitzen hierbei aber nur ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn der Mangel auch wirklich schwerwiegend ist. Finden Sie nach dem Rücktritt der Reise keine adäquate Alternative aufgrund von Ferienzeiten, können Sie neben der Rückzahlung des Reisepreises und der Anzahlung auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Kurzfristige Preiserhöhung: Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nach dem Gesetz ab dem 20. Tag vor Reisebeginn unzulässig. Handelt es sich bei der Preiserhöhung um eine Steigerung von mehr als 5 %, haben Sie das Recht, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen von der Reise kostenlos zurückzutreten.
  • Höhere Gewalt: Wird eine Urlaubsreise vor oder während des Aufenthalts durch höhere Gewalt beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende von dem Reisevertrag ohne Entschädigungsansprüche nach § 651j BGB zurücktreten.

 

Übernahme durch Dritte:

  • Wenn Sie die Reise aus irgendwelchen Gründen nicht antreten können, haben Sie neben der Kündigung auch die Möglichkeit, die gebuchte Reise einem Dritten zu übergeben. In der Regel muss der Reiseveranstalter diese Ersatzperson akzeptieren.
  • Falls Sie eine passende Ersatzperson gefunden haben, bleiben Sie immer noch Vertragspartner des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter. Das hat zur Konsequenz, dass Sie den Reisepreis bezahlen müssen, auch wenn die Ersatzperson Ihnen das Geld nicht bezahlt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie die Ersatzperson in den bereits gebuchten Reisevertrag umbuchen. Für diese Umbuchung darf der Reiseveranstalter Ihnen aber Mehrkosten in Rechnung stellen.

 

Höhe der Entschädigungen:

Treten Sie von der Reise zurück und es liegt kein kostenloser Rücktrittsgrund vor, dann müssen Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung bezahlen. Die Höhe der Entschädigungen muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters geregelt sein. Diese sind nur dann wirksam, wenn sie Ihnen bei der Reisebuchung übergeben wurden bzw. Sie in Kenntnis gesetzt wurden.

 

Als grobe Richtwerte können die folgenden Werte angesehen werden, jedoch gelten letztendlich die AGBs Ihres Reiseveranstalters.

 

Tage vor Reisebeginn

Höhe der Entschädigung

bis 30 Tage vor Reisebeginn

4 %

ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn

8 %

ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn

25 %

ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn

40 %

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn

50 %

 

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