Reklamationen vor Ort |
||
So beschweren Sie sich richtig
Sobald Sie an Ihrem Urlaubsort etwas vorfinden, was den Reiseleistungen in dieser Art nicht entspricht, haben Sie als Urlauber die Pflicht, die Mängel umgehend der Reiseleitung anzuzeigen. In den meisten Unterkünften finden Sie die Adresse und Telefonnummer der örtlichen Reiseleitung an den Tafeln der Reiseveranstalter angebracht.
Sie müssen dem örtlichen Reiseleiter die Chance geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Existiert keine örtliche Reiseleitung, informieren Sie den Reiseveranstalter in Deutschland schriftlich per Telefax. Eine Mängelanzeige beim Hotel ist nicht ausreichend.
Folgendes ist bei einer Beschwerde zu beachten:
- Beschreiben Sie dem Reiseleiter die Reisemängel genau und sachlich.
- Nehmen Sie zu diesem Gespräch einen neutralen Zeugen mit (kein Familienangehöriger oder Mitreisender).
- Notieren Sie sich sicherheitshalber auch die Adresse Ihres Zeugen.
- Formulieren Sie Missstände kurz schriftlich und übergeben Sie diese dem Reiseleiter; fordern Sie die Aufnahme eines Beschwerdeprotokolls mit Datum und Uhrzeit.
- Falls keine fristgerechte Abhilfe geschaffen wird, sollten Sie für weitere Forderungen Ihre Mängel alle fotografisch und filmisch dokumentieren.
Einen Anspruch auf Reisepreisminderung haben Sie immer dann, wenn die Mängel nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beseitigt werden.
Ersatzleistungen:
- Wird Ihnen vom Veranstalter eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten, zum Beispiel ein Hotel in der gleichen Kategorie, so müssen Sie diese Leistung in der Regel auch annehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Wird das Hotel in eine höhere Kategorie eingeordnet, müssen Sie auch den Umzug in einen anderen Ort akzeptieren.
- Der Charakter der Reise muss aber erhalten bleiben, das bedeutet, dass Sie bei einem Badeurlaub die Verlegung in die Berge nicht annehmen müssen.
Vorsicht:
- Handelt es sich um einen schwerwiegenden Mangel, haben Sie nach deutschem Reiserecht die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen. Der Reiseleiter muss die Organisation des Rückflugs planen. Nehmen Sie Ihre Rückreise in die eigene Hand, sollten Sie daran denken, dass ein solcher Abbruch mit finanziellen Risiken verbunden ist. Wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr von den deutschen Gerichten kein Recht zugesprochen, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen. Versuchen Sie, diplomatisch vor Ort eine Lösung zu finden.
- Einige Veranstalter bieten ihren Reisenden vor Ort eine Entschädigung in Form einer Flasche Wein oder Bargeld an, manchmal auch Reisegutscheine für Ausflüge oder kostenlose Mietwagen. Diese kundenfreundliche Geste steht womöglich in keinem Verhältnis zu Ihrem Mangel. Aus diesem Grunde sollten Sie diese Entschädigungen nicht annehmen, da Sie damit auf Ihr Recht eines Mangels verzichten. Unterschreiben Sie auch auf keinen Fall eine Verzichtserklärung in diesem Zusammenhang.
24 Stunden Notfall-Service
Tel.: 0049 / 211 - 5363439

