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Sicherungsschein

 

Sicherungsschein


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Buchen Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter, ist dieser seit 1994 gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor Antritt der Reise einen Sicherungsschein auszustellen. Der Sicherungsschein schützt Sie vor der Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.

Ist der Reiseveranstalter nicht mehr in der Lage, die Reiseleistungen zu finanzieren, dann springt ein entsprechendes Versicherungsunternehmen ein. Nach gesetzlicher Definition ist Reiseveranstalter, wer mindestens zwei touristische Einzelleistungen wie beispielsweise Hotel und Flug oder Bus zusammen verkauft und unter einem Reisepreis anbietet. Keine Absicherung bekommen Sie als Kunde, wenn das vermittelnde Reisebüro insolvent wird.

 

Ausnahme:

Folgende Reiseveranstalter müssen keinen Versicherungsschein ausstellen:

  • Reiseveranstalter, die gelegentlich und außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstalten
  • Tagesfahrten, die nicht länger als 24 Stunden dauern, bei denen keine Übernachtung vorliegt und deren Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt
  • Reiseveranstalter in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

 

Form und Inhalt des Sicherungsscheins:

  • Die Form eines Sicherungsscheins kann sehr unterschiedlich sein. Er kann entweder als gesondertes Druckstück, als Abdruck auf der Rückseite der Reisebestätigung oder auch als Ausdruck über ein EDV-Reservierungssystem ausgehändigt werden. Sie sollten aber darauf achten, dass Sie einen Originalschein bekommen.
  • Auf dem Sicherungsschein finden Sie Angaben wie Name und Adresse des Versicherers bzw. des Kreditinstituts, Angaben des Versicherungsfalls, Angaben des Versicherungsfalls "Zahlungsunfähigkeit" oder "Insolvenz und Bezeichnung der Insolvenzschäden, deren Erstattung verlangt werden kann.

 

Aufbewahrung des Sicherungsscheins:

Sie bekommen den Sicherungsschein mit den Reiseunterlagen ausgehändigt. Bewahren Sie diese zusammen auf. Nehmen Sie diesen Schein mit Ihren Unterlagen auf die Reise mit, denn wenn der Veranstalter Pleite geht, müssen Sie nachweisen, dass Sie versichert sind. Sonst müssen Sie die Kosten der restlichen Aufenthaltsdauer oder der Rückreise aus eigener Tasche bezahlen. Behalten Sie den Sicherungsschein auch noch nach der Reise auf und geben Sie ihn nicht an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro zurück.

 

Fragen:

Für Fragen und Unstimmigkeiten stehen sowohl der Bundesverband Mitteldeutscher Reiseunternehmen e.V unter der Nummer 069/ 756054-0  sowie die Verbraucherzentralen zur Verfügung.

 

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