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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ohne Selbstbehalt

Buchen Sie ihren Traumurlaub - ganz ohne Risiko! Der Urlaub steht vor der Tür und Sie werden krank. Als wäre dies nicht ohnehin schon ärgerlich genug, ist die Stornierung einer Urlaubsreise meist auch noch sehr teuer. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der URV schützt Sie vor solchen Kosten - sie leistet immer dann, wenn Sie eine Reise aus wichtigem Grund nicht antreten können. Und das ganz ohne Selbstbehalt.

Ihre Vorteile:

  • 100%ige Erstattung der Stornokosten
  • Erstattung Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Kein Selbstbehalt

 

Tarifleistungen
 

Leistungen Leistungshöhe

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

  • 100%
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der Stornokosten

Mehrkosten bei verspäteter Hinreise

Umbuchungsschutz

Zahlung anfallender Umbuchungsgebühren bis 42 Tage vor Reiseantritt
und max. bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten.

Rückreise-Schutz

Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise

Allgemeine Hinweise

Abschlussfrist
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nur vor Antritt der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigem Reiseantritt möglich. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.

 

4-Personen-Klausel
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

 

Höchstversicherungssumme
Die Höchstversicherungssumme beträgt 10.000 Euro je Person/Mietobjekt.

 

Reiseart
Gültig für alle Schiffsreisen


Tarifauszüge: Stand 12.2011. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.


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Tarif und Allgemeine Versicherungsbedingungen